• Mit Sicherheit am Wasser.

    Wasserwacht Hammelburg

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  • Mit Sicherheit im Wasser.

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Wahlausschreibung

Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht Ortsgruppe Hammelburg hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am

Datum: 20. Februar 2025
Ort: Müller! Die Weintenne
Fuldaer Str. 50, 97762 Hammelburg
Zeit: 19.00 Uhr

durchzuführen ist.

Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.

Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Ortsgruppe werden von den Jungmitgliedern von 6 bis 16 Jahren, den Gruppenleitern und zwei amtierenden stimmberechtigten Jugendleitern der Ortsgruppe gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.

Die Gruppenleiter werden von den Jungmitglieder von 6 bis 16 Jahren vorgeschlagen und gewählt. Alternativ können von der amtierenden Jugendleitung (der Jugendleiter und seine stimmberechtigten Stellvertreter) die Gruppenleiter vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Ortsgruppe benannt werden.

Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum

08. Februar 2025, 18.00 Uhr

Schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen. Wahlvorschläge per E-Mail sind nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW)

  1. Vorsitzende*r der Ortsgruppe
  2. Stellvertretender Vorsitzende*r der Ortsgruppe
  3. Technischer Leiterin
  4. 1. stellvertretender Technischer Leiter*in
  5. 2. stellvertretender Technischer Leiter*in
  6. Schriftführer*in
  7. Kassenführer*in
  8. Jugendleiter*in #
  9. Stellvertretender Jugendleiterin #
  10. weiters Mitglied

# Hinweis: Die Wahl der Jugendleiterin und der stellvertretender Jugendleiter*in findet an einem gesonderten Wahltermin statt.

Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.

Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.

Wahlvorschläge sind zu richten an:

BRK-Wasserwacht Ortsgruppe Hammelburg
– Wahlvorbereitungsausschuss –
Ofenthaler Weg 22
97762 Hammelburg
wahl@wasserwacht-hammelburg.de

Hammelburg, 15.01.2025

Der Wahlvorbereitungsausschuss